dingen

dingen
Ding:
Das heute im Sinne von »Gegenstand, Sache« verwendete Wort stammt aus der germ. Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich das Gericht, die Versammlung der freien Männer; vgl. hierzu das Kapitel zur Sprachgeschichte Der germanische Erbwortschatz.
Als »Gericht« galt ahd. thing, ding, mhd., mnd. dinc bis zum Ausgang des Mittelalters. In schwed. ting »Gericht«, norweg. storting, dän. folketing »Parlament« und der historisierenden nhd. Form »Thing« lebt die alte Bedeutung bis heute fort.
Jedoch zeigte sich im Dt. von Anfang an wie bei engl. thing und schwed. ting die Bedeutung »Sache, Gegenstand« (eigentlich »Rechtssache, Rechtshandlung«, beachte die ähnliche Entwicklung von Sache und frz. chose). Germ. *Þinga-z »Volksversammlung«, das auch in Dienstag enthalten ist, gehört wahrscheinlich zu der unter dehnen behandelten idg. Wurzel *ten- »dehnen, ziehen, spannen«, und zwar entweder im Sinne von »Zusammenziehung (von Menschen), Zusammenkunft, Versammlung« oder aber im Sinne von »Flechtwerk, Hürde, eingefriedeter Platz (für Volksversammlungen)«, was auf einem Bedeutungsübergang von »dehnen, ziehen, spannen« zu »winden, flechten« beruhen würde. Der alte rechtliche Sinn von »Ding« erscheint teilweise noch in den Wortgruppen um »dingen« (s. u.) und verteidigen, der heutige in Bildungen wie allerdings ( all) und den jüngeren »neuer-, schlechter-, platterdings«. Ugs. bezeichnet »Ding« (Plural »Dinger«) unbedeutende oder geringe Sachen, auch Kinder und junge Mädchen. – Abl.: dingen (s. d.); dinglich »gegenständlich; das Recht an Sachen betreffend« (mhd. dingelīch, ahd. dinglīh »dem Gericht zugehörig«); Dings ugs. für »unbestimmter oder unbekannter Mensch, Ort oder Gegenstand« (im 16. Jh. aus dem partitiven Genitiv in Wendungen wie ein stück dings, mhd. vil dinges verselbstständigt), vgl. dazu die gleichbedeutenden ugs. Ausdrücke Dingsbums (19. Jh.) und Dingsda (19. Jh.). Zus.: dingfest (die Wendung »dingfest machen« »verhaften« ist erst im 19. Jh. belegt, gehört aber zu Ding »Gericht« wie das veraltete Gegenwort »dingflüchtig«, mhd. dincfluhtic »wer sich dem Gericht entzieht«).
dingen
»in Dienst nehmen«: Das altgerm. ursprünglich schwache Verb mhd. dingen, ahd. dingōn »vor Gericht verhandeln«, niederl. dingen »dingen; markten, abhandeln«, aengl. đingian »bitten, verlangen; sich vertragen, beschließen«, schwed. tinga »bestellen; mieten« ist eine Ableitung von dem unter Ding behandelten Substantiv. Es erhielt im 17. Jh. starke Formen, von denen nur das 2. Part. gedungen üblich blieb, während das Präteritum dang meist auf die Präfixbildung »er bedang ‹sich aus›« beschränkt blieb. Die mhd. Nebenbedeutung »vertraglich gegen Lohn in Dienst nehmen« ist heute die einzige des seltenen Verbs. Dazu gehört als Präfixbildung bedingen (s. d.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Dingen — Dingen, verb. irreg. act. Imperf. ich dung, Mittelwort gedungen; welches ehedem in eben so vielfachen Bedeutungen üblich war, als 1 Ding. Es bedeutete, 1. * Reden, sprechen. Vnz er thingota mit in, so lange er mit ihnen redete, Ottfried.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • dingen — Vst. in Dienst nehmen erw. obs. (8. Jh.), mhd. dingen Vstsw, ahd. dingōn Vsw., as. thingon Stammwort. Aus g. * þeng ō (auch andere Stammbildungen) Vsw. eine Versammlung abhalten, einen Vertrag abschließen , auch in anord. þinga, ae. þingian, afr …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Dingen — Dingen, so v.w. Verdingen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • dingen — V. (Aufbaustufe) geh.: jmdn. in Dienst nehmen, jmdn. mit etw. beauftragen Beispiel: Die Verschwörer haben einen Attentäter gedungen …   Extremes Deutsch

  • Dingen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Dingen — For the hamlet in Groningen, see Dingen, Groningen. Dingen …   Wikipedia

  • Dingen — 1. Dingen ist noch nicht kaufen. Holl.: Dingers zijn geene koopers, maar koopers dingers. (Harrebomée, I, 137.) 2. Ein jeder dinget so genau als er kann. – Pistor., III, 54; Simrock, 1635. 3. Es ist zu spät dingen, wenn der Kauf schon gemacht ist …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • dingen — dịn|gen 〈V. tr. 120; hat; veraltet〉 1. in Dienst nehmen (Arbeiter, Dienstboten) 2. durch Lohn zu jmds. Verfügung gewinnen (Mörder) [<ahd. dingon „vor Gericht für eine Sache reden, gerichtlich verhandeln, vertragsmäßig festsetzen“; → Ding] * * …   Universal-Lexikon

  • dingen — dịn·gen; dingte / dang, hat gedungen; [Vt] jemanden dingen geschr; jemanden beauftragen, ein Verbrechen (meist einen Mord) zu begehen und ihn dafür bezahlen: einen Mörder dingen; ein gedungener Killer || NB: Imperfekt selten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dingen — Original name in latin Dingen Name in other language State code DE Continent/City Europe/Berlin longitude 53.96667 latitude 9.11667 altitude 2 Population 679 Date 2011 04 25 …   Cities with a population over 1000 database

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